Bewohnerinfos
Technische Gebrechen
Bitte nehmen Sie Kontakt zur Hausverwaltung auf! Außerhalb unserer Geschäftszeiten sind die örtlichen Notdienste unter den Nummern
Feuerwehr 122 / Polizei 133 / Rettung 144
oder die folgenden Notfallnummern zu kontaktieren.
Fernwärme:
EVN Fernwärme Störungstelefon (Bezirk Baden, Schwechat) 02252 89 616
EVN Fernwärme Störungstelefon (Bezirk Mödling) 02236 22 128
EVN Fernwärme Störungstelefon (Bezirk Wr. Neustadt) 02622 26 880
Wien Energie – Fernwärme Störungshotline (Wien) 0800 500 751
Gas:
Gas Notruf 128
Strom:
Netzt NÖ – Störungshotline 0810 820 120
Wiener Netze – Störungshotline 0800 500 600
Feuerwehr 122 / Polizei 133 / Rettung 144
oder die folgenden Notfallnummern zu kontaktieren.
Fernwärme:
EVN Fernwärme Störungstelefon (Bezirk Baden, Schwechat) 02252 89 616
EVN Fernwärme Störungstelefon (Bezirk Mödling) 02236 22 128
EVN Fernwärme Störungstelefon (Bezirk Wr. Neustadt) 02622 26 880
Wien Energie – Fernwärme Störungshotline (Wien) 0800 500 751
Gas:
Gas Notruf 128
Strom:
Netzt NÖ – Störungshotline 0810 820 120
Wiener Netze – Störungshotline 0800 500 600
Wasserschaden
Als Erstmaßnahme versuchen Sie bitte den Hauptwasserhahn abzusperren und wenden Sie sich an die Hausverwaltung.
Es gibt 2 Arten von Wasserschäden:
Offensichtliche: wenn angeschlossene Einrichtungen zB: Schläuche, Armaturen… defekt sind; diese sind meist von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt und die Behebung muss selbst bezahlt werden. Folgeschäden können meist übernommen werden, daher ist es wichtig die Ursache vor und nach der Behebung zu fotografieren um eine rasche, effiziente Abwicklung mit der Versicherung gewährleisten zu können.
Nicht offensichtliche: Nasse Flecken an Decken oder Wänden, man kann nur vermuten woher das Wasser kommt. In diesen Fällen melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Hausverwaltung. Am besten wird mit Fotos dokumentiert wie sich der Schadensbereich darstellt, sowie auch eine Angabe woher das Wasser stammen könnte zB: Nachbar hatte einen Rohrbruch,…. Firmen zur Behebung dieser Schäden und zur tatsächlichen Klärung der Ursache werden von uns beauftragt. Folgeschäden werden ebenso über uns behoben.
Es gibt 2 Arten von Wasserschäden:
Offensichtliche: wenn angeschlossene Einrichtungen zB: Schläuche, Armaturen… defekt sind; diese sind meist von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt und die Behebung muss selbst bezahlt werden. Folgeschäden können meist übernommen werden, daher ist es wichtig die Ursache vor und nach der Behebung zu fotografieren um eine rasche, effiziente Abwicklung mit der Versicherung gewährleisten zu können.
Nicht offensichtliche: Nasse Flecken an Decken oder Wänden, man kann nur vermuten woher das Wasser kommt. In diesen Fällen melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Hausverwaltung. Am besten wird mit Fotos dokumentiert wie sich der Schadensbereich darstellt, sowie auch eine Angabe woher das Wasser stammen könnte zB: Nachbar hatte einen Rohrbruch,…. Firmen zur Behebung dieser Schäden und zur tatsächlichen Klärung der Ursache werden von uns beauftragt. Folgeschäden werden ebenso über uns behoben.
Kanalverstopfung
Häufig tritt eine Rohrverstopfung durch herunterspülen von zu viel Toilettenpapier, Damenbinden oder gar Katzenstreu auf, die Toilette sollte in keinem Fall als Mistkübel missbraucht werden. Im Küchenbereich kann eine Verstopfung durch ständiges abspülen mit lauwarmen oder kalten Wasser hervorgerufen werden, dadurch kann sich das Fett nicht lösen und setzt sich im Abfluss fest. Im Badezimmer ist eine häufige Ursache für die Abflussverstopfung, Haare und Seifenreste.
Es gibt einfache Hausmittel um einer Verstopfung vorzubeugen und den Abfluss wieder frei zubekommen. Die Abflüsse von Küchenspüle, Dusche, Waschbecken etc. sollten mit einem Ablaufsieb versehen werden. Regelmäßiges spülen mit heißem Wasser kann kleine Ablagerungen im Rohr beseitigen. Lokale Verstopfungen bei der Küchenspüle, Waschbecken oder Dusche können durch eine Lösung aus Essigessenz beseitigt werden, auch Mischungen aus Salz,Natron und Essig leisten gute Dienste bei Haaren und Seifenresten im Abfluss. Auch mit einer Saugglocke kann die Verstopfung gelöst werden.
Sollten alle Versuche die Verstopfung zu lösen erfolglos sein, ist es möglich, dass die Rohrverstopfung nicht lokal, beispielweise Dusche oder Küchenspüle liegt sondern im Fallstrang. In diesem Fall ist unbedingt die Hausverwaltung zu kontaktieren um professionelle Hilfe hinzuziehen.
Bei lokalen Verstopfungen ist davon auszugehen, dass diese durch die bereits genannten Verunreinigungen verursacht worden sind und sind daher auch vom Mieter selbst zu begleichen. Fallstrangverstopfungen können unter anderem auch durch langjährige Verkalkung hervorgerufen werden und werden daher vom Vermieter übernommen.
Es gibt einfache Hausmittel um einer Verstopfung vorzubeugen und den Abfluss wieder frei zubekommen. Die Abflüsse von Küchenspüle, Dusche, Waschbecken etc. sollten mit einem Ablaufsieb versehen werden. Regelmäßiges spülen mit heißem Wasser kann kleine Ablagerungen im Rohr beseitigen. Lokale Verstopfungen bei der Küchenspüle, Waschbecken oder Dusche können durch eine Lösung aus Essigessenz beseitigt werden, auch Mischungen aus Salz,Natron und Essig leisten gute Dienste bei Haaren und Seifenresten im Abfluss. Auch mit einer Saugglocke kann die Verstopfung gelöst werden.
Sollten alle Versuche die Verstopfung zu lösen erfolglos sein, ist es möglich, dass die Rohrverstopfung nicht lokal, beispielweise Dusche oder Küchenspüle liegt sondern im Fallstrang. In diesem Fall ist unbedingt die Hausverwaltung zu kontaktieren um professionelle Hilfe hinzuziehen.
Bei lokalen Verstopfungen ist davon auszugehen, dass diese durch die bereits genannten Verunreinigungen verursacht worden sind und sind daher auch vom Mieter selbst zu begleichen. Fallstrangverstopfungen können unter anderem auch durch langjährige Verkalkung hervorgerufen werden und werden daher vom Vermieter übernommen.
Mängelmeldung
Meldungen über Mängel sind ausnahmslos schriftlich, idealerweise unter Beistellung von Fotos, an die Hausverwaltung zu richten. Eine Entscheidung über die Beurteilung und etwaige Behebung von Mängeln obliegt der Atlas.
Schlüssel
Wenn Sie Ihre Schüssel verloren haben wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung, bei Diebstahl auch an die Polizei.
Für die Nachbestellung zusätzlicher Schlüssel benötigen Sie eine „Schlüsselbestätigung“ die Sie bei der Hausverwaltung anfordern können. Damit können Sie bei einem Schlüsseldienst den Schlüssel neu anfertigen lassen.
Für die Nachbestellung zusätzlicher Schlüssel benötigen Sie eine „Schlüsselbestätigung“ die Sie bei der Hausverwaltung anfordern können. Damit können Sie bei einem Schlüsseldienst den Schlüssel neu anfertigen lassen.
Garagentor defekt
Überprüfen ob ein Stromausfall vorliegt (funktioniert die Garagenbeleuchtung).
Überprüfen ob sich der Hauptschalter auf Position „on“ befindet.
Überprüfen der Batterie im Handsender (gegebenenfalls mit Schlüsselschalter oder Zugschalter öffnen).
Überprüfen des Lichtschrankens auf ein vorhandenes Hindernis (verstellt, verschmutzt).
Jedes elektrisch betriebene Garagentor ist mit einer Notentriegelung für eine händische Öffnung ausgestattet. Die genaue Anleitung entnehmen Sie bitte der, welche sich in der Nähe des Hauptschalters des Garagentores befindet. Kontaktieren Sie bitte unter allen Umständen die Hausverwaltung, welche alle erforderlichen Schritte zur Behebung der Störung einleiten wird.
Überprüfen ob sich der Hauptschalter auf Position „on“ befindet.
Überprüfen der Batterie im Handsender (gegebenenfalls mit Schlüsselschalter oder Zugschalter öffnen).
Überprüfen des Lichtschrankens auf ein vorhandenes Hindernis (verstellt, verschmutzt).
Jedes elektrisch betriebene Garagentor ist mit einer Notentriegelung für eine händische Öffnung ausgestattet. Die genaue Anleitung entnehmen Sie bitte der, welche sich in der Nähe des Hauptschalters des Garagentores befindet. Kontaktieren Sie bitte unter allen Umständen die Hausverwaltung, welche alle erforderlichen Schritte zur Behebung der Störung einleiten wird.
Gastherme
Um den ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb Ihrer Gastherme zu ermöglichen ist diese stets mit Vorsicht und Sorgfalt zu behandeln. Zu- und Abluft müssen einwandfrei funktionieren. Die Einhaltung der Wartungsintervalle sowie die Beauftragung und Bezahlung der jährlichen Wartung obliegt Ihnen als Mieter.
Bei Defekten und Störfällen wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung.
Bei Defekten und Störfällen wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung.
Probleme mit der Therme? Rauchfangkehrer
Bei Problemen mit dem Warmwasser oder der Heizung in Wohnungen die über eine Therme verfügen ist der Eigentümer der Wohnung selbst verantwortlich. Mit einer jährlichen Wartung vermeiden Sie nicht nur Probleme, sondern vermeiden auch bestmöglich eventuell auftretende Gasaustritte durch defekte Bauteile. Bitte beauftragen Sie nur konzessionierte Installateure zur Wartung Ihrer Therme. Es geht um Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitbewohner. Sollten Sie die Therme nicht regelmäßig überprüfen lassen und dem Rauchfangkehrer den jährlichen Zutritt nicht ermöglichen, muss der Rauchfangkehrer Ihre Gaszufuhr sperren lassen. Sie müssen nicht den Termin der Hauptkehrung wahrnehmen da drei weitere Termine zur Wahl stehen. Diese Termine werden im Haus vom Rauchfangkehrer zum Aushang gebracht. Die meisten Rauchfangkehrer ermöglichen bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme auch alternative Termine. Sollten die regulären Termine verstrichen sein, verrechnen die Rauchfangkehrer diesen Termin separat und haben diese Kosten die jeweiligen Eigentümer zu tragen. Wenn Sie in einem Haus wohnen, dass über eine Gemeinschaftsheizung verfügt, aber zusätzlich einen Feststoffbrennofen verfügen, haben Sie als Betreiber die Kosten des Rauchfangkehrers für diesen Fang selbst zu bezahlen. Dies inkludiert auch die laufende Erhaltung des Fanges (z.B. Undichtheit, Versottung).
Luftmengenmessung: der Gesetzgeber hat diese jährliche Prüfung vorgesehen. Der Rauchfangkehrer führt diese Prüfung in Ihrer Wohnung durch. Sollten die geforderten Werte nicht erreicht werden, müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden (Adaptierungen bei einzelnen Fenstern). Diese sind vom jeweiligen Eigentümer vorzunehmen und zu bezahlen.
Der Rauchfangkehrer ist auch für die Überprüfung der Einhaltung der Brandvorschriften im Stiegenhaus verantwortlich. Er fungiert hier als vorgelagerte Instanz zur Baupolizei. Bei nicht Einhaltung drohen sehr hohe Strafen und haften bei Duldung der Rauchfangkehrer bzw. der Verwalter.
Luftmengenmessung: der Gesetzgeber hat diese jährliche Prüfung vorgesehen. Der Rauchfangkehrer führt diese Prüfung in Ihrer Wohnung durch. Sollten die geforderten Werte nicht erreicht werden, müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden (Adaptierungen bei einzelnen Fenstern). Diese sind vom jeweiligen Eigentümer vorzunehmen und zu bezahlen.
Der Rauchfangkehrer ist auch für die Überprüfung der Einhaltung der Brandvorschriften im Stiegenhaus verantwortlich. Er fungiert hier als vorgelagerte Instanz zur Baupolizei. Bei nicht Einhaltung drohen sehr hohe Strafen und haften bei Duldung der Rauchfangkehrer bzw. der Verwalter.
Haustiere
Die Haltung von Haustieren erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Tierhaltung darf nicht zu Problemen mit Nachbarn und Anrainer führen. Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass durch von ihm gehaltene Tiere keinerlei Verunreinigungen oder Beschädigungen entstehen.